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Anti-Embarrassment-Klausel

A

Nachbesserungsklausel / Mehrerlösklausel

5 Kaufvertrag & Signing

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Vertragsklausel, die dem Verkäufer einen Anteil am Mehrerlös sichert, falls der Käufer das Unternehmen kurz nach dem Kauf deutlich teurer weiterverkauft.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Die Klausel schützt den Verkäufer davor, „unter Wert“ verkauft zu haben. Sie gilt typischerweise 12 bis 36 Monate, oft mit abschmelzendem Anteil (z. B. 100 % im ersten, 50 % im zweiten Jahr). Relevant vor allem bei Finanzinvestoren oder bei Verkäufen unter Zeitdruck.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Verkauf für 4 Mio. €, Weiterverkauf nach 14 Monaten für 6 Mio. €. Bei 50 % Beteiligung im zweiten Jahr erhält der Verkäufer 1 Mio. € nachträglich.

Schützt vor dem Szenario, das Verkäufer am meisten ärgert: Der Käufer macht innerhalb eines Jahres einen schnellen Gewinn mit dem eigenen Lebenswerk.

Typische Fehler:

Die Klausel so unklar formulieren, dass Umgehungen (z. B. Teilverkäufe, Umstrukturierungen) nicht erfasst sind.

Mein Praxistipp:

Bei Finanzinvestoren frage ich diese Klausel fast immer an. Ein Käufer, der sie kategorisch ablehnt, verrät damit oft schon etwas über seine Pläne.

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