Anti-Embarrassment-Klausel
A
Nachbesserungsklausel / Mehrerlösklausel
5 Kaufvertrag & Signing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Vertragsklausel, die dem Verkäufer einen Anteil am Mehrerlös sichert, falls der Käufer das Unternehmen kurz nach dem Kauf deutlich teurer weiterverkauft.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Die Klausel schützt den Verkäufer davor, „unter Wert“ verkauft zu haben. Sie gilt typischerweise 12 bis 36 Monate, oft mit abschmelzendem Anteil (z. B. 100 % im ersten, 50 % im zweiten Jahr). Relevant vor allem bei Finanzinvestoren oder bei Verkäufen unter Zeitdruck.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Verkauf für 4 Mio. €, Weiterverkauf nach 14 Monaten für 6 Mio. €. Bei 50 % Beteiligung im zweiten Jahr erhält der Verkäufer 1 Mio. € nachträglich.
Schützt vor dem Szenario, das Verkäufer am meisten ärgert: Der Käufer macht innerhalb eines Jahres einen schnellen Gewinn mit dem eigenen Lebenswerk.
Typische Fehler:
Die Klausel so unklar formulieren, dass Umgehungen (z. B. Teilverkäufe, Umstrukturierungen) nicht erfasst sind.
Mein Praxistipp:
Bei Finanzinvestoren frage ich diese Klausel fast immer an. Ein Käufer, der sie kategorisch ablehnt, verrät damit oft schon etwas über seine Pläne.