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Betriebsübergang

B

§ 613a BGB

5 Kaufvertrag & Signing

Personal & Organisation

Phase:

Kategorie: 

Gesetzliche Regel, nach der beim Verkauf eines Betriebs (Asset Deal) alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer übergehen.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Beim Asset Deal tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein – mit allen Rechten und Pflichten. Die Mitarbeiter müssen schriftlich unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Beim Share Deal greift § 613a BGB nicht, weil der Arbeitgeber (die Gesellschaft) gleich bleibt.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein Käufer übernimmt per Asset Deal eine Schreinerei; alle 18 Mitarbeiter gehen automatisch mit, inklusive Betriebszugehörigkeit und Urlaubsansprüchen.

Fehlerhafte Unterrichtung verlängert die Widerspruchsfrist praktisch unbegrenzt – ein erhebliches Risiko für den Käufer.

Typische Fehler:

Annehmen, der Käufer könne sich im Asset Deal „die besten Mitarbeiter aussuchen“.

Mein Praxistipp:

Die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB unbedingt anwaltlich vorbereiten lassen. Ein Musterschreiben aus dem Internet reicht hier nicht.

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