Betriebsübergang
B
§ 613a BGB
5 Kaufvertrag & Signing
Personal & Organisation
Phase:
Kategorie:
Gesetzliche Regel, nach der beim Verkauf eines Betriebs (Asset Deal) alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer übergehen.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Beim Asset Deal tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein – mit allen Rechten und Pflichten. Die Mitarbeiter müssen schriftlich unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Beim Share Deal greift § 613a BGB nicht, weil der Arbeitgeber (die Gesellschaft) gleich bleibt.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein Käufer übernimmt per Asset Deal eine Schreinerei; alle 18 Mitarbeiter gehen automatisch mit, inklusive Betriebszugehörigkeit und Urlaubsansprüchen.
Fehlerhafte Unterrichtung verlängert die Widerspruchsfrist praktisch unbegrenzt – ein erhebliches Risiko für den Käufer.
Typische Fehler:
Annehmen, der Käufer könne sich im Asset Deal „die besten Mitarbeiter aussuchen“.
Mein Praxistipp:
Die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB unbedingt anwaltlich vorbereiten lassen. Ein Musterschreiben aus dem Internet reicht hier nicht.