Betriebsaufspaltung
B
Besitz- und Betriebsgesellschaft
1 Vorbereitung
Steuern
Phase:
Kategorie:
Steuerliche Konstellation, in der eine Besitzperson (z. B. der Inhaber) eine wesentliche Betriebsgrundlage – oft die Immobilie – an die eigene Betriebs-GmbH vermietet.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Die Betriebsaufspaltung ist im Mittelstand weit verbreitet und oft unbewusst entstanden. Beim Verkauf der GmbH-Anteile ohne Immobilie endet die Betriebsaufspaltung: Die Immobilie wird zwangsweise ins Privatvermögen entnommen und alle stillen Reserven werden versteuert – ohne dass Geld fließt.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein Inhaber verkauft seine GmbH und behält die Halle, die er an die GmbH vermietet. Die Beendigung der Betriebsaufspaltung löst Steuern auf 1,2 Mio. € stille Reserven aus.
Eine unerkannte Betriebsaufspaltung kann beim Verkauf eine erhebliche Steuerlast auslösen, die den Nettoerlös drastisch reduziert.
Typische Fehler:
Das Thema erst in der Due Diligence des Käufers entdecken – dann ist es für Gestaltungen meist zu spät.
Mein Praxistipp:
Wenn die Immobilie Ihnen privat gehört und an Ihre Firma vermietet ist: Bitte vor jedem Verkaufsgespräch mit dem Steuerberater über Betriebsaufspaltung sprechen.