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Betriebsaufspaltung

B

Besitz- und Betriebsgesellschaft

1 Vorbereitung

Steuern

Phase:

Kategorie: 

Steuerliche Konstellation, in der eine Besitzperson (z. B. der Inhaber) eine wesentliche Betriebsgrundlage – oft die Immobilie – an die eigene Betriebs-GmbH vermietet.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Die Betriebsaufspaltung ist im Mittelstand weit verbreitet und oft unbewusst entstanden. Beim Verkauf der GmbH-Anteile ohne Immobilie endet die Betriebsaufspaltung: Die Immobilie wird zwangsweise ins Privatvermögen entnommen und alle stillen Reserven werden versteuert – ohne dass Geld fließt.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein Inhaber verkauft seine GmbH und behält die Halle, die er an die GmbH vermietet. Die Beendigung der Betriebsaufspaltung löst Steuern auf 1,2 Mio. € stille Reserven aus.

Eine unerkannte Betriebsaufspaltung kann beim Verkauf eine erhebliche Steuerlast auslösen, die den Nettoerlös drastisch reduziert.

Typische Fehler:

Das Thema erst in der Due Diligence des Käufers entdecken – dann ist es für Gestaltungen meist zu spät.

Mein Praxistipp:

Wenn die Immobilie Ihnen privat gehört und an Ihre Firma vermietet ist: Bitte vor jedem Verkaufsgespräch mit dem Steuerberater über Betriebsaufspaltung sprechen.

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