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Break-up Fee

B

Abbruchgebühr / Kostenerstattung

3 Verhandlung & LOI

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Vereinbarte Zahlung, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne wichtigen Grund abbricht.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Break-up Fees sichern die erheblichen Kosten ab, die insbesondere in der Due Diligence entstehen. Im Mittelstand eher selten und meist als Kostenerstattung ausgestaltet. Umgekehrt kann auch ein Käufer eine „Reverse Break-up Fee“ zusagen, etwa wenn die Finanzierung scheitert.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Im LOI wird vereinbart: Bricht der Käufer ohne sachlichen Grund ab, erstattet er dem Verkäufer Beraterkosten bis 40 T€.

Signalisiert Ernsthaftigkeit und schützt vor „Tourismus-Käufern“, die nur Informationen sammeln wollen.

Typische Fehler:

Die Klausel nicht verbindlich ausgestalten oder den „wichtigen Grund“ nicht definieren.

Mein Praxistipp:

Im Mittelstand setze ich eher auf gute Prozessdisziplin als auf Break-up Fees. Bei Wettbewerbern als Käufer kann sie aber sinnvoll sein.

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