De-minimis-Klausel
D
Bagatellgrenze
5 Kaufvertrag & Signing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Klausel, nach der einzelne Garantieansprüche unterhalb eines Mindestbetrags gar nicht geltend gemacht werden können.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Die De-minimis-Grenze filtert Kleinstansprüche aus (z. B. unter 5 T€ je Einzelfall). Solche Ansprüche zählen häufig auch nicht zum Basket. Sie ist Teil des Haftungssystems aus De-minimis, Basket und Cap.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Der Kaufvertrag berücksichtigt einzelne Garantieansprüche erst ab beispielsweise 10.000 €.
Vermeidet Streit über Kleinigkeiten und schützt den Verkäufer vor einer Flut von Einzelforderungen.
Typische Fehler:
Nicht regeln, ob gleichartige Ansprüche zusammengerechnet werden dürfen.
Mein Praxistipp:
De Minimis wirkt klein, ist aber Teil des gesamten Haftungssystems. Immer zusammen mit Basket, Cap und Haftungsfristen beurteilen.