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Dealbreaker

D

K.-o.-Kriterium

3 Verhandlung & LOI

Prozess & Vorbereitung

Phase:

Kategorie: 

Punkt, an dem eine Partei die Verhandlungen abbricht, wenn er nicht gelöst wird.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Dealbreaker können finanzieller Natur sein (Mindestpreis, Haftung), persönlicher Natur (Weiterbeschäftigung, Standorterhalt, Name) oder aus der Due Diligence stammen (Steuerrisiken, Rechtsstreit, Kundenverlust). Beide Seiten sollten ihre eigenen Dealbreaker vor Verhandlungsbeginn kennen.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Für einen Inhaber ist der Erhalt des Standorts nicht verhandelbar; ein Käufer mit Verlagerungsplänen scheidet früh aus.

Wer seine Dealbreaker kennt, verhandelt klarer und verschwendet keine Zeit mit Käufern, die nicht passen.

Typische Fehler:

Zu viele Punkte zu Dealbreakern erklären und dadurch unglaubwürdig werden.

Mein Praxistipp:

Schreiben Sie vor dem ersten Käufergespräch maximal drei Punkte auf, die für Sie nicht verhandelbar sind. Alles andere ist Verhandlungsmasse.

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