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Drag-Along

D

Mitverkaufspflicht

5 Kaufvertrag & Signing

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Recht eines (Mehrheits-)Gesellschafters, die übrigen Gesellschafter zu zwingen, ihre Anteile zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Drag-Along-Klauseln stehen in Gesellschaftervereinbarungen, z. B. nach einer Rückbeteiligung oder bei mehreren Gesellschaftern. Ein Käufer, der 100 % will, soll nicht an einer Minderheit scheitern. Bedingungen: meist Mindestquote und Gleichbehandlung beim Preis.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein 80-%-Gesellschafter verkauft an einen Erwerber, der 100 % übernehmen will. Die Minderheit muss ihre 20 % zu den vereinbarten Bedingungen mitverkaufen.

Bei einer Rückbeteiligung entscheidet diese Klausel, ob Sie beim späteren Exit mitgezogen werden – oder mitziehen können.

Typische Fehler:

Die Gesellschaftervereinbarung bei einer Rückbeteiligung nicht genauso sorgfältig prüfen wie den Kaufvertrag.

Mein Praxistipp:

Bei mehreren Gesellschaftern sollte die Frage 'Können wir überhaupt 100 % liefern?' lange vor der Käufersuche geklärt sein.

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