Drag-Along
D
Mitverkaufspflicht
5 Kaufvertrag & Signing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Recht eines (Mehrheits-)Gesellschafters, die übrigen Gesellschafter zu zwingen, ihre Anteile zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Drag-Along-Klauseln stehen in Gesellschaftervereinbarungen, z. B. nach einer Rückbeteiligung oder bei mehreren Gesellschaftern. Ein Käufer, der 100 % will, soll nicht an einer Minderheit scheitern. Bedingungen: meist Mindestquote und Gleichbehandlung beim Preis.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein 80-%-Gesellschafter verkauft an einen Erwerber, der 100 % übernehmen will. Die Minderheit muss ihre 20 % zu den vereinbarten Bedingungen mitverkaufen.
Bei einer Rückbeteiligung entscheidet diese Klausel, ob Sie beim späteren Exit mitgezogen werden – oder mitziehen können.
Typische Fehler:
Die Gesellschaftervereinbarung bei einer Rückbeteiligung nicht genauso sorgfältig pr üfen wie den Kaufvertrag.
Mein Praxistipp:
Bei mehreren Gesellschaftern sollte die Frage 'Können wir überhaupt 100 % liefern?' lange vor der Käufersuche geklärt sein.