Erbschaftsteuer-Verschonung
E
Begünstigung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG)
1 Vorbereitung
Steuern
Phase:
Kategorie:
Steuerliche Begünstigung, durch die Betriebsvermögen bei Schenkung oder Erbschaft zu 85 % oder 100 % von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden kann.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Die Regelverschonung stellt 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei, die Optionsverschonung 100 %. Voraussetzung sind u. a. eine Behaltensfrist (5 bzw. 7 Jahre), die Einhaltung einer Mindestlohnsumme (abhängig von der Mitarbeiterzahl) und bei der Optionsverschonung ein Verwaltungsvermögen von höchstens 20 %. Bei großen Vermögen gelten Sonderregeln. Rechtslage vor Umsetzung stets aktuell prüfen.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Die Tochter übernimmt den Betrieb per Schenkung mit Optionsverschonung; ein Verkauf innerhalb von 7 Jahren würde eine Nachversteuerung auslösen.
Macht familieninterne Übergaben oft überhaupt erst finanzierbar – Verstöße führen zur (anteiligen) Nachversteuerung.
Typische Fehler:
Kurz nach einer begünstigten Schenkung verkaufen oder umstrukturieren, ohne die Behaltensfrist zu beachten.
Mein Praxistipp:
Die Verschonung ist kein Selbstläufer. Lassen Sie Lohnsumme und Verwaltungsvermögen vor der Übergabe prüfen – nicht danach.