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Erbschaftsteuer-Verschonung

E

Begünstigung von Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG)

1 Vorbereitung

Steuern

Phase:

Kategorie: 

Steuerliche Begünstigung, durch die Betriebsvermögen bei Schenkung oder Erbschaft zu 85 % oder 100 % von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden kann.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Die Regelverschonung stellt 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei, die Optionsverschonung 100 %. Voraussetzung sind u. a. eine Behaltensfrist (5 bzw. 7 Jahre), die Einhaltung einer Mindestlohnsumme (abhängig von der Mitarbeiterzahl) und bei der Optionsverschonung ein Verwaltungsvermögen von höchstens 20 %. Bei großen Vermögen gelten Sonderregeln. Rechtslage vor Umsetzung stets aktuell prüfen.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Die Tochter übernimmt den Betrieb per Schenkung mit Optionsverschonung; ein Verkauf innerhalb von 7 Jahren würde eine Nachversteuerung auslösen.

Macht familieninterne Übergaben oft überhaupt erst finanzierbar – Verstöße führen zur (anteiligen) Nachversteuerung.

Typische Fehler:

Kurz nach einer begünstigten Schenkung verkaufen oder umstrukturieren, ohne die Behaltensfrist zu beachten.

Mein Praxistipp:

Die Verschonung ist kein Selbstläufer. Lassen Sie Lohnsumme und Verwaltungsvermögen vor der Übergabe prüfen – nicht danach.

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