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Ertragswertverfahren

E

IDW S1 / Vereinfachtes Ertragswertverfahren

1 Vorbereitung

Bewertung & Kaufpreis

Phase:

Kategorie: 

Bewertungsmethode, die den Unternehmenswert aus den künftig erwarteten Erträgen ableitet, abgezinst mit einem Kapitalisierungszins.

Kurz gesagt:

Erklärung:

In Deutschland ist das Ertragswertverfahren nach IDW S1 der Standard für gutachterliche Bewertungen. Für steuerliche Zwecke (Erbschaft- und Schenkungsteuer) gibt es das vereinfachte Ertragswertverfahren nach Bewertungsgesetz mit einem festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Dieser Wert kann deutlich vom Marktpreis abweichen.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein durchschnittlicher bereinigter Jahresertrag von 300 T€ ergibt im vereinfachten Verfahren einen steuerlichen Wert von rund 4,1 Mio. €.

Relevant für Schenkung, Erbschaft, Abfindungen und familieninterne Übertragungen – weniger für den Marktpreis.

Typische Fehler:

Den steuerlichen Wert mit dem erzielbaren Marktpreis verwechseln.

Mein Praxistipp:

Bei der Übergabe in der Familie lohnt es sich zu prüfen, ob ein eigenes Gutachten einen niedrigeren Wert als das vereinfachte Verfahren belegt.

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