Ertragswertverfahren
E
IDW S1 / Vereinfachtes Ertragswertverfahren
1 Vorbereitung
Bewertung & Kaufpreis
Phase:
Kategorie:
Bewertungsmethode, die den Unternehmenswert aus den künftig erwarteten Erträgen ableitet, abgezinst mit einem Kapitalisierungszins.
Kurz gesagt:
Erklärung:
In Deutschland ist das Ertragswertverfahren nach IDW S1 der Standard für gutachterliche Bewertungen. Für steuerliche Zwecke (Erbschaft- und Schenkungsteuer) gibt es das vereinfachte Ertragswertverfahren nach Bewertungsgesetz mit einem festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Dieser Wert kann deutlich vom Marktpreis abweichen.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein durchschnittlicher bereinigter Jahresertrag von 300 T€ ergibt im vereinfachten Verfahren einen steuerlichen Wert von rund 4,1 Mio. €.
Relevant für Schenkung, Erbschaft, Abfindungen und familieninterne Übertragungen – weniger für den Marktpreis.
Typische Fehler:
Den steuerlichen Wert mit dem erzielbaren Marktpreis verwechseln.
Mein Praxistipp:
Bei der Übergabe in der Familie lohnt es sich zu prüfen, ob ein eigenes Gutachten einen niedrigeren Wert als das vereinfachte Verfahren belegt.