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Geheimhaltungsvereinbarung

G

Non-Disclosure Agreement (NDA)

2 Käufersuche & Ansprache

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Vertrag, mit dem sich Kaufinteressenten verpflichten, erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Prüfung des Kaufs zu nutzen.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Die NDA wird vor Herausgabe des Information Memorandums unterzeichnet. Wichtige Inhalte: Umfang vertraulicher Informationen, Nutzungsbeschränkung, Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden, Laufzeit, Rückgabe/Vernichtung, ggf. Vertragsstrafe.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein Wettbewerber unterschreibt eine NDA mit 2 Jahren Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden.

Ohne NDA keine Informationen – besonders, wenn Wettbewerber als Käufer in Frage kommen.

Typische Fehler:

Glauben, eine NDA verhindere alle Risiken. Was ein Wettbewerber einmal weiß, kann er nicht vergessen.

Mein Praxistipp:

Bei Wettbewerbern geben wir sensible Daten (Kunden, Preise) erst sehr spät und oft nur anonymisiert oder über einen „Clean Team“-Ansatz heraus.

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