Geheimhaltungsvereinbarung
G
Non-Disclosure Agreement (NDA)
2 Käufersuche & Ansprache
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Vertrag, mit dem sich Kaufinteressenten verpflichten, erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Prüfung des Kaufs zu nutzen.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Die NDA wird vor Herausgabe des Information Memorandums unterzeichnet. Wichtige Inhalte: Umfang vertraulicher Informationen, Nutzungsbeschränkung, Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden, Laufzeit, Rückgabe/Vernichtung, ggf. Vertragsstrafe.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein Wettbewerber unterschreibt eine NDA mit 2 Jahren Abwerbeverbot für Mitarbeiter und Kunden.
Ohne NDA keine Informationen – besonders, wenn Wettbewerber als Käufer in Frage kommen.
Typische Fehler:
Glauben, eine NDA verhindere alle Risiken. Was ein Wettbewerber einmal weiß, kann er nicht vergessen.
Mein Praxistipp:
Bei Wettbewerbern geben wir sensible Daten (Kunden, Preise) erst sehr spät und oft nur anonymisiert oder über einen „Clean Team“-Ansatz heraus.