Gesellschafterdarlehen
G
Shareholder Loan
3 Verhandlung & LOI
Finanzierung & Förderung
Phase:
Kategorie:
Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Hat der Inhaber seiner Gesellschaft Geld geliehen, muss vor dem Verkauf geklärt werden, ob das Darlehen zurückgezahlt, zum Nennwert an den Käufer mitverkauft oder in Eigenkapital umgewandelt wird. In der Equity Bridge gilt es als Schuld, beim Verkauf der Forderung erhält der Verkäufer sie aber zurück. Steuerliche und insolvenzrechtliche Besonderheiten sind zu beachten.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Der Inhaber hat der GmbH 400 T€ geliehen. Der Käufer kauft Anteile und Darlehensforderung zusammen: 2,6 Mio. € für die Anteile, 400 T€ für die Forderung.
Im Verkaufsprozess muss geklärt werden, ob es zurückgeführt, abgelöst, übernommen oder in der Equity Bridge berücksichtigt wird.
Typische Fehler:
Das Gesellschafterdarlehen in der Equity Bridge abziehen lassen, ohne dass die Forderung mitverkauft oder zurückgezahlt wird.
Mein Praxistipp:
Ein Gesellschafterdarlehen ist Ihr Geld. Achten Sie darauf, dass es nicht als Schuld abgezogen und dann vergessen wird.