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Gewährleistung

G

Warranty / Statutory Liability

5 Kaufvertrag & Signing

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Haftungsregime für Mängel beziehungsweise zugesicherte Sachverhalte; im M&A-Vertrag häufig durch individuell vereinbarte Garantien ersetzt oder modifiziert.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht des BGB passt schlecht auf Unternehmenskäufe (Rücktritt nach Jahren praktisch unmöglich, unklarer Mangelbegriff). Deshalb wird es im Kaufvertrag regelmäßig ausgeschlossen und durch ein eigenständiges System aus Garantien, Freistellungen und Haftungsbegrenzungen ersetzt. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und Arglist.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Der Kaufvertrag schließt die gesetzliche Gewährleistung aus; Ansprüche bestehen nur nach den vereinbarten Garantien mit Cap von 20 %.

Verkäufer sollten zwischen gesetzlicher Gewährleistung, selbstständigen Garantien und Freistellungen unterscheiden.

Typische Fehler:

Nicht wissen, dass bei Arglist die Haftungsbegrenzungen nicht greifen.

Mein Praxistipp:

Das beste Mittel gegen den Arglistvorwurf ist vollständige Offenlegung. Wer offenlegt, kann nicht arglistig verschwiegen haben.

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