Good Leaver
G
Good-Leaver-Regelung
7 Übergabe & Integration
Transaktionsstruktur
Phase:
Kategorie:
Regelung für ein Ausscheiden eines rückbeteiligten Verkäufers oder Managers aus anerkannten beziehungsweise neutralen Gründen.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Ein Good Leaver scheidet aus anerkannten Gründen aus, etwa durch Tod, Berufsunfähigkeit, Erreichen des Rentenalters, betriebsbedingte Kündigung oder nach Ablauf einer vereinbarten Mindestdauer. Er darf seine Anteile in der Regel zum Verkehrswert (Fair Market Value) behalten oder abgeben. Die Abgrenzung zum Bad Leaver ist Verhandlungssache.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Nach drei Jahren als Geschäftsführer scheidet der Altinhaber vereinbarungsgemäß aus; als Good Leaver werden seine 25 % zum Verkehrswert zurückgekauft.
Sie beeinflusst meist, zu welchem Wert verbleibende Beteiligungen zurückgekauft werden können.
Typische Fehler:
Keine Regelung für den „Zwischenfall“ – etwa einvernehmliches Ausscheiden vor Ablauf der Mindestdauer.
Mein Praxistipp:
Verhandeln Sie einen klaren Zeitpunkt, ab dem Sie in jedem Fall als Good Leaver gelten. Das gibt Ihnen Planungssicherheit.