Haftung des Übernehmers
H
§ 25 HGB / § 75 AO
5 Kaufvertrag & Signing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Gesetzliche Haftung des Käufers eines Betriebs für bestimmte Altschulden, insbesondere bei Firmenfortführung und für Betriebssteuern.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Nach § 25 HGB haftet, wer ein Handelsgeschäft mit Firmenfortführung übernimmt, für die Altverbindlichkeiten – ausschließbar durch Eintragung im Handelsregister. Nach § 75 AO haftet der Erwerber eines Betriebs (Asset Deal) für bestimmte betriebliche Steuern des letzten Kalenderjahres, begrenzt auf das übernommene Vermögen.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein Käufer übernimmt ein Einzelunternehmen samt Firmennamen, ohne Haftungsausschluss eintragen zu lassen, und haftet für Lieferantenschulden.
Auch beim Asset Deal ist der Käufer nicht automatisch frei von allen Altlasten.
Typische Fehler:
Den Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB nicht unverzüglich eintragen lassen.
Mein Praxistipp:
Beim Asset Deal mit Namensfortführung gehört der Haftungsausschluss auf die Closing-Checkliste.