Holdback
H
Kaufpreiseinbehalt
6 Closing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Ein Teil des Kaufpreises wird zunächst vom Käufer einbehalten und erst später ausgezahlt.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Beim Holdback zahlt der Käufer einen Teil des Kaufpreises nicht aus, sondern behält ihn selbst ein – anders als beim Escrow, wo das Geld bei einem neutralen Treuhänder liegt. Der Einbehalt sichert Garantieansprüche oder offene Kaufpreisanpassungen ab. Für den Verkäufer trägt der Holdback zusätzlich das Bonitätsrisiko des Käufers.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein Kaufpreisanteil wird für zwölf Monate einbehalten, bis offene Kaufpreisanpassungen oder bestimmte Risiken geklärt sind.
Er kann der Absicherung von Ansprüchen oder offenen Kaufpreisanpassungen dienen und unterscheidet sich strukturell vom Escrow.
Typische Fehler:
Einen Holdback ohne klare Auszahlungsregeln, Fristen und Verzinsung akzeptieren.
Mein Praxistipp:
Beim Holdback zählen nicht nur Höhe und Dauer. Entscheidend ist, wann und unter welchen Bedingungen der Käufer tatsächlich auszahlen muss.