Kartellrecht
K
Fusionskontrolle
5 Kaufvertrag & Signing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Pflicht, bestimmte Unternehmenskäufe vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt oder der EU-Kommission anzumelden.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Eine Anmeldepflicht besteht nur, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten (in Deutschland u. a. über 500 Mio. € weltweiter Gesamtumsatz aller Beteiligten). Bei typischen kleinen und mittleren Nachfolgetransaktionen ist das selten einschlägig – wohl aber, wenn ein großer Konzern kauft. Zudem sind Wettbewerbsverbote kartellrechtlich begrenzt.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein Konzern mit 2 Mrd. € Umsatz kauft einen Spezialisten mit 20 Mio. € Umsatz in Deutschland – Anmeldung beim Bundeskartellamt erforderlich.
Eine übersehene Anmeldepflicht macht den Vollzug unwirksam und kann Bußgelder auslösen.
Typische Fehler:
Nicht prüfen, wie groß die Käufergruppe insgesamt ist.
Mein Praxistipp:
Beim Konzernkäufer immer fragen: Ist eine Fusionskontrollanmeldung nötig? Das beeinflusst den Zeitplan zwischen Signing und Closing.