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Kartellrecht

K

Fusionskontrolle

5 Kaufvertrag & Signing

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Pflicht, bestimmte Unternehmenskäufe vor dem Vollzug beim Bundeskartellamt oder der EU-Kommission anzumelden.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Eine Anmeldepflicht besteht nur, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten (in Deutschland u. a. über 500 Mio. € weltweiter Gesamtumsatz aller Beteiligten). Bei typischen kleinen und mittleren Nachfolgetransaktionen ist das selten einschlägig – wohl aber, wenn ein großer Konzern kauft. Zudem sind Wettbewerbsverbote kartellrechtlich begrenzt.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein Konzern mit 2 Mrd. € Umsatz kauft einen Spezialisten mit 20 Mio. € Umsatz in Deutschland – Anmeldung beim Bundeskartellamt erforderlich.

Eine übersehene Anmeldepflicht macht den Vollzug unwirksam und kann Bußgelder auslösen.

Typische Fehler:

Nicht prüfen, wie groß die Käufergruppe insgesamt ist.

Mein Praxistipp:

Beim Konzernkäufer immer fragen: Ist eine Fusionskontrollanmeldung nötig? Das beeinflusst den Zeitplan zwischen Signing und Closing.

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