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Lohnsummenregelung

L

Mindestlohnsumme (ErbStG)

7 Übergabe & Integration

Steuern

Phase:

Kategorie: 

Voraussetzung der Erbschaftsteuer-Verschonung: Die Lohnsumme des Betriebs darf in den Jahren nach der Übergabe eine Mindesthöhe nicht unterschreiten.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Bei der Regelverschonung muss über 5 Jahre eine bestimmte Summe der Ausgangslohnsumme erreicht werden, bei der Optionsverschonung über 7 Jahre. Die Anforderungen sind nach Mitarbeiterzahl gestaffelt; sehr kleine Betriebe sind ausgenommen. Wird die Lohnsumme unterschritten, entfällt die Verschonung anteilig.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Nach einer Umstrukturierung sinkt die Lohnsumme deutlich; der Nachfolger muss einen Teil der Schenkungsteuer nachzahlen.

Personalabbau nach der Übergabe kann eine Steuernachzahlung auslösen.

Typische Fehler:

Restrukturierungen planen, ohne die Lohnsumme mitzudenken.

Mein Praxistipp:

Legen Sie für die Zeit nach der Übergabe ein einfaches Lohnsummen-Monitoring an. Das ist eine Tabelle, kein Hexenwerk.

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