Lohnsummenregelung
L
Mindestlohnsumme (ErbStG)
7 Übergabe & Integration
Steuern
Phase:
Kategorie:
Voraussetzung der Erbschaftsteuer-Verschonung: Die Lohnsumme des Betriebs darf in den Jahren nach der Übergabe eine Mindesthöhe nicht unterschreiten.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Bei der Regelverschonung muss über 5 Jahre eine bestimmte Summe der Ausgangslohnsumme erreicht werden, bei der Optionsverschonung über 7 Jahre. Die Anforderungen sind nach Mitarbeiterzahl gestaffelt; sehr kleine Betriebe sind ausgenommen. Wird die Lohnsumme unterschritten, entfällt die Verschonung anteilig.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Nach einer Umstrukturierung sinkt die Lohnsumme deutlich; der Nachfolger muss einen Teil der Schenkungsteuer nachzahlen.
Personalabbau nach der Übergabe kann eine Steuernachzahlung auslösen.
Typische Fehler:
Restrukturierungen planen, ohne die Lohnsumme mitzudenken.
Mein Praxistipp:
Legen Sie für die Zeit nach der Übergabe ein einfaches Lohnsummen-Monitoring an. Das ist eine Tabelle, kein Hexenwerk.