Nachhaftung
N
Post-Closing Liability
7 Übergabe & Integration
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Fortbestehende Haftungsrisiken des Verkäufers nach dem Vollzug der Transaktion.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Nach dem Closing haftet der Verkäufer weiter für Garantien, Freistellungen und Steuerklauseln – begrenzt durch Cap, Basket und Verjährungsfristen. Hinzu können gesetzliche Nachhaftungen kommen, z. B. als ausgeschiedener Gesellschafter einer Personengesellschaft (§ 160 HGB, fünf Jahre) oder aus Bürgschaften für das Unternehmen, die nicht abgelöst wurden.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Drei Jahre nach dem Verkauf wird der Verkäufer aus einer nicht abgelösten persönlichen Bürgschaft gegenüber der Bank in Anspruch genommen.
Dauer, Umfang und Sicherheiten sollten bereits bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Kaufpreises berücksichtigt werden.
Typische Fehler:
Persönliche Bürgschaften und Sicherheiten für das Unternehmen beim Closing nicht ablösen lassen.
Mein Praxistipp:
Machen Sie eine Liste aller persönlichen Bürgschaften, Mithaftungen und Sicherheiten. Deren Ablösung gehört in den Kaufvertrag und auf die Closing-Checkliste.