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Optionsverschonung

O

100-%-Verschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG)

1 Vorbereitung

Steuern

Phase:

Kategorie: 

Wahlweise vollständige Befreiung von Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Einhaltung strengerer Voraussetzungen.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Gegenüber der Regelverschonung (85 %) gelten bei der Optionsverschonung längere Fristen (7 Jahre Behaltensfrist), eine höhere Mindestlohnsumme und eine Grenze für das Verwaltungsvermögen von höchstens 20 %. Die Option ist unwiderruflich. Rechtslage vor Umsetzung stets aktuell prüfen.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Der Nachfolger wählt die Optionsverschonung; das Unternehmen hat nur 8 % Verwaltungsvermögen und plant keine Verkäufe.

Kann die Steuerlast bei familieninternen Übertragungen auf null senken.

Typische Fehler:

Die Option wählen, ohne zu prüfen, ob die 7 Jahre realistisch eingehalten werden können.

Mein Praxistipp:

Die Frage ist nicht nur „100 % oder 85 %?“, sondern: Was hat der Nachfolger in den nächsten sieben Jahren mit dem Unternehmen vor?

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