Optionsverschonung
O
100-%-Verschonung (§ 13a Abs. 10 ErbStG)
1 Vorbereitung
Steuern
Phase:
Kategorie:
Wahlweise vollständige Befreiung von Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Einhaltung strengerer Voraussetzungen.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Gegenüber der Regelverschonung (85 %) gelten bei der Optionsverschonung längere Fristen (7 Jahre Behaltensfrist), eine höhere Mindestlohnsumme und eine Grenze für das Verwaltungsvermögen von höchstens 20 %. Die Option ist unwiderruflich. Rechtslage vor Umsetzung stets aktuell prüfen.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Der Nachfolger wählt die Optionsverschonung; das Unternehmen hat nur 8 % Verwaltungsvermögen und plant keine Verkäufe.
Kann die Steuerlast bei familieninternen Übertragungen auf null senken.
Typische Fehler:
Die Option wählen, ohne zu prüfen, ob die 7 Jahre realistisch eingehalten werden können.
Mein Praxistipp:
Die Frage ist nicht nur „100 % oder 85 %?“, sondern: Was hat der Nachfolger in den nächsten sieben Jahren mit dem Unternehmen vor?