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Rückbeteiligung

R

Reinvestment / Rollover

3 Verhandlung & LOI

Transaktionsstruktur

Phase:

Kategorie: 

Der Verkäufer bleibt nach dem Verkauf mit einer Minderheit am Unternehmen (oder an der Käufer-Holding) beteiligt.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Rückbeteiligungen sind vor allem bei Finanzinvestoren üblich (z. B. 10–40 %). Sie sichern dem Käufer das Engagement des Verkäufers und dem Verkäufer die Chance auf einen zweiten Erlös beim späteren Exit. Entscheidend sind Bewertung der Rückbeteiligung, Gesellschaftervereinbarung, Leaver-Regeln und Exit-Rechte.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Der Verkäufer reinvestiert 20 % seines Erlöses in die Erwerbsstruktur und partizipiert an einem späteren Exit.

Kann den Gesamterlös deutlich erhöhen – oder zur langfristigen Bindung ohne echte Mitsprache werden.

Typische Fehler:

Nur auf den Barkaufpreis schauen und die Konditionen der Rückbeteiligung vernachlässigen.

Mein Praxistipp:

Eine Rückbeteiligung ist eine neue Investitionsentscheidung. Prüfen Sie Governance, Verwässerung, Exit-Rechte und Risiko genauso kritisch wie ein fremdes Investment.

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