Rückbeteiligung
R
Reinvestment / Rollover
3 Verhandlung & LOI
Transaktionsstruktur
Phase:
Kategorie:
Der Verkäufer bleibt nach dem Verkauf mit einer Minderheit am Unternehmen (oder an der Käufer-Holding) beteiligt.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Rückbeteiligungen sind vor allem bei Finanzinvestoren üblich (z. B. 10–40 %). Sie sichern dem Käufer das Engagement des Verkäufers und dem Verkäufer die Chance auf einen zweiten Erlös beim späteren Exit. Entscheidend sind Bewertung der Rückbeteiligung, Gesellschaftervereinbarung, Leaver-Regeln und Exit-Rechte.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Der Verkäufer reinvestiert 20 % seines Erlöses in die Erwerbsstruktur und partizipiert an einem späteren Exit.
Kann den Gesamterlös deutlich erhöhen – oder zur langfristigen Bindung ohne echte Mitsprache werden.
Typische Fehler:
Nur auf den Barkaufpreis schauen und die Konditionen der Rückbeteiligung vernachlässigen.
Mein Praxistipp:
Eine Rückbeteiligung ist eine neue Investitionsentscheidung. Prüfen Sie Governance, Verwässerung, Exit-Rechte und Risiko genauso kritisch wie ein fremdes Investment.