Regelverschonung
R
85-%-Verschonung (§ 13a ErbStG)
1 Vorbereitung
Steuern
Phase:
Kategorie:
Standardbegünstigung für Betriebsvermögen bei Erbschaft und Schenkung: 85 % des begünstigten Vermögens bleiben steuerfrei.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Voraussetzungen sind u. a. eine Behaltensfrist von 5 Jahren und das Einhalten der Mindestlohnsumme. Für kleinere Vermögen gibt es zusätzlich einen gleitenden Abzugsbetrag. Die Alternative ist die Optionsverschonung mit 100 %. Rechtslage vor Umsetzung stets aktuell prüfen.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Unternehmenswert 3 Mio. €, 85 % verschont; nur 450 T€ unterliegen – abzüglich Freibetrag – der Schenkungsteuer.
Ermöglicht familieninterne Übertragungen mit tragbarer Steuerlast.
Typische Fehler:
Nicht prüfen, ob die Optionsverschonung möglich und günstiger wäre.
Mein Praxistipp:
Regel- oder Optionsverschonung ist keine Formsache. Lassen Sie beide Varianten rechnen.