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Regelverschonung

R

85-%-Verschonung (§ 13a ErbStG)

1 Vorbereitung

Steuern

Phase:

Kategorie: 

Standardbegünstigung für Betriebsvermögen bei Erbschaft und Schenkung: 85 % des begünstigten Vermögens bleiben steuerfrei.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Voraussetzungen sind u. a. eine Behaltensfrist von 5 Jahren und das Einhalten der Mindestlohnsumme. Für kleinere Vermögen gibt es zusätzlich einen gleitenden Abzugsbetrag. Die Alternative ist die Optionsverschonung mit 100 %. Rechtslage vor Umsetzung stets aktuell prüfen.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Unternehmenswert 3 Mio. €, 85 % verschont; nur 450 T€ unterliegen – abzüglich Freibetrag – der Schenkungsteuer.

Ermöglicht familieninterne Übertragungen mit tragbarer Steuerlast.

Typische Fehler:

Nicht prüfen, ob die Optionsverschonung möglich und günstiger wäre.

Mein Praxistipp:

Regel- oder Optionsverschonung ist keine Formsache. Lassen Sie beide Varianten rechnen.

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