Signing
S
Vertragsunterzeichnung
5 Kaufvertrag & Signing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Unterzeichnung (bzw. notarielle Beurkundung) des Kaufvertrags.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Mit dem Signing sind die Parteien vertraglich gebunden. Fallen Signing und Closing zusammen, spricht man von „Simultaneous Signing and Closing“. Liegen sie auseinander, regelt der Vertrag die Pflichten in der Zwischenzeit (z. B. Fortführung des Geschäfts im gewöhnlichen Rahmen).
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Signing beim Notar am Freitagnachmittag, Closing am folgenden Montag nach Kaufpreiseingang.
Der Moment, an dem alle Verhandlungen enden – danach gilt nur noch, was im Vertrag steht.
Typische Fehler:
Kurz vor dem Signing noch große Themen nachverhandeln und den Deal gefährden.
Mein Praxistipp:
Planen Sie den Notartermin großzügig und lassen Sie die finale Fassung vorher vollständig gegenlesen. Am Beurkundungstag wird vorgelesen, nicht verhandelt.