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Tag-Along

T

Mitverkaufsrecht

5 Kaufvertrag & Signing

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Recht eines Minderheitsgesellschafters, seine Anteile zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen, wenn der Mehrheitsgesellschafter verkauft.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Das Tag-Along-Recht schützt die Minderheit davor, bei einem Verkauf der Mehrheit mit einem neuen, unbekannten Mehrheitsgesellschafter zurückzubleiben. Es ist das Gegenstück zum Drag-Along und steht in der Gesellschaftervereinbarung.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein Minderheitsgesellschafter darf seine Anteile beim Verkauf der Mehrheit zu vergleichbaren Bedingungen mitverkaufen.

Wer sich zurückbeteiligt oder als Minderheit einsteigt, sichert sich damit den Ausstieg zu gleichen Konditionen.

Typische Fehler:

Eine Minderheitsbeteiligung ohne Tag-Along-Recht eingehen.

Mein Praxistipp:

Tag-along ist vor allem Minderheitenschutz. Bei Familiengesellschaften und Rückbeteiligungen lohnt sich der Blick in den Gesellschaftsvertrag frühzeitig.

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