Tag-Along
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Mitverkaufsrecht
5 Kaufvertrag & Signing
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Recht eines Minderheitsgesellschafters, seine Anteile zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen, wenn der Mehrheitsgesellschafter verkauft.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Das Tag-Along-Recht schützt die Minderheit davor, bei einem Verkauf der Mehrheit mit einem neuen, unbekannten Mehrheitsgesellschafter zurückzubleiben. Es ist das Gegenstück zum Drag-Along und steht in der Gesellschaftervereinbarung.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein Minderheitsgesellschafter darf seine Anteile beim Verkauf der Mehrheit zu vergleichbaren Bedingungen mitverkaufen.
Wer sich zurückbeteiligt oder als Minderheit einsteigt, sichert sich damit den Ausstieg zu gleichen Konditionen.
Typische Fehler:
Eine Minderheitsbeteiligung ohne Tag-Along-Recht eingehen.
Mein Praxistipp:
Tag-along ist vor allem Minderheitenschutz. Bei Familiengesellschaften und Rückbeteiligungen lohnt sich der Blick in den Gesellschaftsvertrag frühzeitig.