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Teileinkünfteverfahren

T

§ 3 Nr. 40 EStG

1 Vorbereitung

Steuern

Phase:

Kategorie: 

Besteuerungsverfahren, nach dem Gewinne natürlicher Personen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften nur zu 60 % steuerpflichtig sind.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Verkauft eine Privatperson ihre GmbH-Anteile (Beteiligung ab 1 %), werden 60 % des Veräußerungsgewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, 40 % bleiben steuerfrei. Veräußerungskosten sind entsprechend nur zu 60 % abziehbar. Hält eine Holding-GmbH die Anteile, gelten andere Regeln (§ 8b KStG).

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Veräußerungsgewinn 2 Mio. €, steuerpflichtig 1,2 Mio. €; bei 45 % Grenzsteuersatz zzgl. Soli rund 570 T€ Steuer.

Bestimmt beim Share Deal maßgeblich den Nettoerlös des Verkäufers.

Typische Fehler:

Mit Bruttoerlösen planen und die Steuer erst nach dem Verkauf ausrechnen.

Mein Praxistipp:

Rechnen Sie immer rückwärts: Welcher Kaufpreis ergibt den Nettoerlös, den Sie brauchen?

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