Teileinkünfteverfahren
T
§ 3 Nr. 40 EStG
1 Vorbereitung
Steuern
Phase:
Kategorie:
Besteuerungsverfahren, nach dem Gewinne natürlicher Personen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften nur zu 60 % steuerpflichtig sind.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Verkauft eine Privatperson ihre GmbH-Anteile (Beteiligung ab 1 %), werden 60 % des Veräußerungsgewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, 40 % bleiben steuerfrei. Veräußerungskosten sind entsprechend nur zu 60 % abziehbar. Hält eine Holding-GmbH die Anteile, gelten andere Regeln (§ 8b KStG).
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Veräußerungsgewinn 2 Mio. €, steuerpflichtig 1,2 Mio. €; bei 45 % Grenzsteuersatz zzgl. Soli rund 570 T€ Steuer.
Bestimmt beim Share Deal maßgeblich den Nettoerlös des Verkäufers.
Typische Fehler:
Mit Bruttoerlösen planen und die Steuer erst nach dem Verkauf ausrechnen.
Mein Praxistipp:
Rechnen Sie immer rückwärts: Welcher Kaufpreis ergibt den Nettoerlös, den Sie brauchen?