Veräußerungsgewinn
V
Freibetrag und ermäßigter Steuersatz (§§ 16, 34 EStG)
1 Vorbereitung
Steuern
Phase:
Kategorie:
Gewinn aus dem Verkauf eines Unternehmens (Verkaufspreis minus Buchwert und Kosten), der der Einkommensteuer unterliegt.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder Mitunternehmeranteils können Unternehmer ab 55 Jahren (oder bei Berufsunfähigkeit) einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 € nutzen (abschmelzend ab 136.000 € Gewinn) und einen ermäßigten Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes) beantragen. Für GmbH-Anteile gilt stattdessen das Teileinkünfteverfahren.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Ein 62-jähriger Einzelunternehmer verkauft mit 800 T€ Gewinn und nutzt den ermäßigten Steuersatz; der Freibetrag entfällt wegen der Gewinnhöhe.
Die Vergünstigungen können die Steuerlast deutlich senken – aber nur einmal im Leben und nur bei richtiger Gestaltung.
Typische Fehler:
Das „einmal im Leben“ für einen kleinen Verkauf verbrauchen, wenn später ein größerer folgt.
Mein Praxistipp:
Klären Sie mit Ihrem Steuerberater den optimalen Zeitpunkt – manchmal macht ein halbes Jahr einen großen Unterschied.