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Veräußerungsgewinn

V

Freibetrag und ermäßigter Steuersatz (§§ 16, 34 EStG)

1 Vorbereitung

Steuern

Phase:

Kategorie: 

Gewinn aus dem Verkauf eines Unternehmens (Verkaufspreis minus Buchwert und Kosten), der der Einkommensteuer unterliegt.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder Mitunternehmeranteils können Unternehmer ab 55 Jahren (oder bei Berufsunfähigkeit) einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 € nutzen (abschmelzend ab 136.000 € Gewinn) und einen ermäßigten Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes) beantragen. Für GmbH-Anteile gilt stattdessen das Teileinkünfteverfahren.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Ein 62-jähriger Einzelunternehmer verkauft mit 800 T€ Gewinn und nutzt den ermäßigten Steuersatz; der Freibetrag entfällt wegen der Gewinnhöhe.

Die Vergünstigungen können die Steuerlast deutlich senken – aber nur einmal im Leben und nur bei richtiger Gestaltung.

Typische Fehler:

Das „einmal im Leben“ für einen kleinen Verkauf verbrauchen, wenn später ein größerer folgt.

Mein Praxistipp:

Klären Sie mit Ihrem Steuerberater den optimalen Zeitpunkt – manchmal macht ein halbes Jahr einen großen Unterschied.

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