Vorkaufsrecht
V
Right of First Refusal
1 Vorbereitung
Recht & Vertrag
Phase:
Kategorie:
Recht einer Person (z. B. Mitgesellschafter), in einen mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen einzutreten.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Vorkaufsrechte stehen in Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, aber auch in Mietverträgen oder Grundbüchern. Sie müssen beachtet und ggf. formal ausgeübt oder verzichtet werden. Verwandt ist das Vorerwerbsrecht (Right of First Offer), bei dem der Berechtigte vor Verhandlungen mit Dritten angefragt werden muss.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Der Mitgesellschafter übt sein Vorkaufsrecht aus, nachdem ein externer Käufer die Due Diligence abgeschlossen hat.
Ein Vorkaufsrecht kann externe Käufer abschrecken, weil sie Zeit und Geld investieren, ohne sicher zum Zug zu kommen.
Typische Fehler:
Vorkaufsrechte erst beim Notar entdecken.
Mein Praxistipp:
Klären Sie vorab, ob Vorkaufsberechtigte ihr Recht ausüben wollen – oder holen Sie einen Verzicht ein.