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Zug um Zug

Z

Leistung gegen Gegenleistung am Closing

6 Closing

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Grundsatz, dass Leistung und Gegenleistung gleichzeitig erbracht werden – z. B. Übergang der Anteile erst bei Kaufpreiszahlung.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Beim Closing wird die Anteilsübertragung meist aufschiebend bedingt auf den vollständigen Kaufpreiseingang vereinbart. So trägt keine Seite das Risiko, vorzuleisten. Die einzelnen Schritte werden in einer Closing-Checkliste abgearbeitet.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Die Anteile gehen erst über, wenn der Notar den Eingang des Kaufpreises auf dem Verkäuferkonto bestätigt hat.

Schützt den Verkäufer davor, das Unternehmen abzugeben, ohne das Geld zu haben.

Typische Fehler:

Anteile übertragen oder Geschäftsführung abgeben, bevor das Geld da ist.

Mein Praxistipp:

Erst das Geld, dann die Schlüssel. Das klingt banal, wird aber in der Euphorie des Abschlusses erstaunlich oft vergessen.

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