Zusatzkaufpreis
Z
Nachträglicher / bedingter Kaufpreis, Besserungsabrede
5 Kaufvertrag & Signing
Bewertung & Kaufpreis
Phase:
Kategorie:
Zusätzliche Kaufpreiszahlung, die nach dem Closing fällig wird, wenn bestimmte Ereignisse eintreten – z. B. Weiterverkauf, Genehmigung, Erlös aus einer Immobilie oder Zielerreichung.
Kurz gesagt:
Erklärung:
Der Zusatzkaufpreis ist der Oberbegriff für bedingte, nachgelagerte Kaufpreisbestandteile. Dazu zählen Earn-outs (ergebnisabhängig), Mehrerlösklauseln (Anti-Embarrassment) und ereignisbezogene Zahlungen, etwa bei Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewinn eines Großauftrags. Wichtig sind klare Auslöser, Berechnung, Fälligkeit und Informationsrechte.
Warum ist das wichtig?
Praxisbeispiel:
Der Käufer zahlt 250 T€ zusätzlich, falls die Stadt innerhalb von 3 Jahren die Umwidmung des Betriebsgrundstücks genehmigt.
Ermöglicht, Chancen fair zu teilen, die zum Verkaufszeitpunkt noch unsicher sind.
Typische Fehler:
Den Auslöser so vage formulieren, dass der Käufer ihn umgehen kann.
Mein Praxistipp:
Jeder Zusatzkaufpreis braucht einen objektiv messbaren Auslöser und Einsichtsrechte für Sie. Sonst entscheidet der Käufer allein, ob gezahlt wird.