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Zusatzkaufpreis

Z

Nachträglicher / bedingter Kaufpreis, Besserungsabrede

5 Kaufvertrag & Signing

Bewertung & Kaufpreis

Phase:

Kategorie: 

Zusätzliche Kaufpreiszahlung, die nach dem Closing fällig wird, wenn bestimmte Ereignisse eintreten – z. B. Weiterverkauf, Genehmigung, Erlös aus einer Immobilie oder Zielerreichung.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Der Zusatzkaufpreis ist der Oberbegriff für bedingte, nachgelagerte Kaufpreisbestandteile. Dazu zählen Earn-outs (ergebnisabhängig), Mehrerlösklauseln (Anti-Embarrassment) und ereignisbezogene Zahlungen, etwa bei Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewinn eines Großauftrags. Wichtig sind klare Auslöser, Berechnung, Fälligkeit und Informationsrechte.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Der Käufer zahlt 250 T€ zusätzlich, falls die Stadt innerhalb von 3 Jahren die Umwidmung des Betriebsgrundstücks genehmigt.

Ermöglicht, Chancen fair zu teilen, die zum Verkaufszeitpunkt noch unsicher sind.

Typische Fehler:

Den Auslöser so vage formulieren, dass der Käufer ihn umgehen kann.

Mein Praxistipp:

Jeder Zusatzkaufpreis braucht einen objektiv messbaren Auslöser und Einsichtsrechte für Sie. Sonst entscheidet der Käufer allein, ob gezahlt wird.

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