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Zustimmung des Ehegatten

Z

§ 1365 BGB

5 Kaufvertrag & Signing

Recht & Vertrag

Phase:

Kategorie: 

Bei Zugewinngemeinschaft braucht ein Ehegatte die Zustimmung des anderen, wenn er über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt – das kann beim Unternehmensverkauf der Fall sein.

Kurz gesagt:

Erklärung:

Macht das Unternehmen den wesentlichen Teil des Vermögens des Verkäufers aus, ist der Verkauf ohne Zustimmung des Ehegatten schwebend unwirksam. Käufer und Notare verlangen daher regelmäßig eine Zustimmungserklärung oder eine Bestätigung, dass § 1365 BGB nicht greift. Ehevertragliche Regelungen können dies ausschließen.

Warum ist das wichtig?

Praxisbeispiel:

Der Notar lässt die Ehefrau des Verkäufers am Beurkundungstermin eine Zustimmungserklärung unterzeichnen.

Eine fehlende Zustimmung kann den gesamten Kaufvertrag unwirksam machen.

Typische Fehler:

Das Thema erst am Notartermin ansprechen – und damit auch die Familie überraschen.

Mein Praxistipp:

Die Familie sollte nicht erst beim Notar erfahren, dass verkauft wird. Die Zustimmung ist juristisch nötig, das Gespräch vorher menschlich.

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